Mittwoch, 30. November 2016

Staatliche Überwachung schadet Digitalisierung

Mehrheit der Deutschen fürchtet Ausspähung im Internet durch Geheimdienst



Das Vertrauen in digitale Dienste ist insbesondere durch die Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden nachhaltig erschüttert worden. 61 Prozent der Deutschen halten ihre persönlichen Daten im Internet vor dem Zugriff durch Geheimdienste für nicht ausreichend geschützt, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von eco -¬ Verband der Internetwirtschaft
e. V. im November 2016 durchgeführt hat. 

Staatliche Überwachung im Internet durch Geheimdienste beurteilen die Befragten somit mit großer Skepsis


Fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) ist der Ansicht, dem Bundesnachrichtendienst (BND) sollte der Zugriff auf Daten nur in begründeten Fällen gestattet sein. 12 Prozent lehnen die Zugriffsmöglichkeiten des BND auf personenbezogene Daten generell ab. „Ein gesteigertes Bedürfnis zur Ausweitung von polizeilichen und geheimdienstlichen Ermittlungskompetenzen ist in Zeiten terroristischer Bedrohung zwar nachvollziehbar“, sagt eco Vorstand Infrastruktur und Netze Klaus Landefeld. „Die präventive und systematische Überwachung und Kontrolle der elektronischen Kommunikation von Privatpersonen und Unternehmen durch staatliche Stellen ist jedoch abzulehnen.“

eco fordert: Befugnisse der Geheimdienste einschränken, Vorratsdatenspeicherung wieder abschaffen


eco kritisiert in diesem Zusammenhang besonders die jüngste Gesetzgebung rund um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und das geänderte BND-Gesetz.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, das Ende des Jahres 2015 in Kraft getreten ist, verstößt aus Sicht des Verbands gegen nationale und europäische Grundrechte, ohne erkennbaren Mehrwert bei der Bekämpfung schwererer Kriminalität. Stattdessen bedeutet das Gesetz für Unternehmen unverhältnismäßig hohe Kosten, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen existenzbedrohend sein könnten.

Im Zusammenhang mit dem im Oktober verabschiedeten neuen BND-Gesetz fordert eco eine erneute Gesetzesänderung, die der sogenannten G-10-Kommission wieder weitgehende Kontrollrechte gibt und die Erfassung durch den Dienst im Inland in geeigneter Weise beschränkt.


Wahlkampfthema Digitalisierung: eco startet neue Themenreihe und Website www.eco-digitalpolitik.berlin


eco begleitet die kommenden Monate bis zur Bundestagswahl 2017 mit einer digitalpolitischen Themenkampagne unter dem Motto Wahl/Digital 2017. Ziel ist es im Rahmen von Veranstaltungen, Publikationen und Onlineangeboten die wichtigen politischen Fokusthemen rund um Internet und Digitalisierung zu diskutieren sowie auf relevante digitalpolitische Fragestellungen und Herausforderungen aufmerksam zu machen. 

Schwerpunktthema des Monats November ist „Staatliche Überwachung“. Weitere Informationen dazu erhalten Sie online auf der neuen eco Website zur Digitalpolitik www.eco-digitalpolitik.berlin

Ein aktuelles Interview zum Fokusthema Staatliche Überwachung mit eco Vorstand Infrastruktur & Netze Klaus Landefeld sowie eine Infografik zur Umfrage sind ebenfalls online verfügbar.

Freitag, 25. November 2016

Neues Leiharbeitsgesetz bremst Digitalisierung der Wirtschaft aus

Eingeschränkte Arbeitnehmerüberlassung erschwert Beschäftigung externer IT-Experten



Ein neues Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen erschwert die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft. Mit der Neuregelung werden wichtige IT-Projekte ausgebremst, der Zugang der Unternehmen zu IT-Spezialisten wird unnötig erschwert. Davor warnt der Digitalverband Bitkom angesichts der geplanten Einschränkungen bei der Arbeitnehmerüberlassung. 

Heute berät der Bundesrat abschließend über das Gesetz, dem der Bundestag bereits zugestimmt hat. Die Neuregelung sieht vor, Arbeitnehmerüberlassungen im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Ein längerer Einsatz kann in Tarifverträgen geregelt werden, sofern die zuständige Gewerkschaft zustimmt. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung gegen prekäre Arbeitsverhältnisse vorgeht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Reform hätte sich allerdings auf Problembranchen mit Lohndumping beschränken müssen. IT-Unternehmen gehören definitiv nicht dazu. Die Gesetzesverschärfungen bringen für die Digitalbranche, ihre Kunden und ihre Mitarbeiter ausschließlich Nachteile.“

Keine Rechtssicherheit


Dieses Problem hat auch die Politik erkannt, aber ohne daraus rechtssichere Konsequenzen zu ziehen. So heißt es in der Gesetzesbegründung zwar nun, die unternehmerische Tätigkeit von Beratungsunternehmen – speziell auch der IT-Branche – dürfe nicht eingeschränkt werden. Rechtsverbindlichen Charakter hat dies allerdings nicht, wie Rohleder kritisiert. „Nun werden wieder Gerichte entscheiden müssen, was erlaubt ist und was nicht. Statt klarer Regeln bringt das Gesetz für die Unternehmen erneut eine große Rechtsunsicherheit.“ 

Bitkom fordert, die Digitalwirtschaft grundsätzlich von den Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung auszunehmen. „Die Digitalwirtschaft bietet gut bezahlte Arbeit für hoch qualifizierte Spezialisten“, sagt Rohleder. „Zudem laufen viele IT-Projekte länger als 18 Monate. Wenn das Personal vor Ablauf eines Projekts ausgetauscht werden muss, bedeutet das mehr Bürokratie, steigende Kosten und langwierigere Projekte. Das erschwert die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft.“ Bitkom warnt zudem davor, dass sich der Fachkräftemangel weiter verschärft. „Durch die strikteren Regelungen müssten die Unternehmen mehr eigenes Personal vorhalten, das auf dem Arbeitsmarkt aber gar nicht zur Verfügung steht“, sagt Rohleder. Aktuell fehlen in Deutschland laut einer Bitkom-Umfrage 51.000 IT-Spezialisten, davon allein 20.500 in der IT- und Telekommunikationsbranche – Tendenz: steigend.

Stimmt der Bundesrat zu, soll das Gesetz zum 1. April 2017 in Kraft treten. In einer früheren Fassung hätte es bereits zum Jahreswechsel gelten sollen. Der Bitkom begrüßt es, dass den Unternehmen nun zumindest mehr Zeit zugestanden wird, um ihre Personalplanung umzustellen. Die Novelle betrifft auch Unternehmen aus den Anwenderbranchen, etwa Maschinenbauer, Banken und Versicherungen, die ihre Unternehmensstrategie im Zuge der Digitalisierung an neue Anforderungen anpassen und dabei auf externe IT-Spezialisten zurückgreifen.

Weitere Informationen zum Thema IT-Fachkräftemangel sind hier verfügbar.

Sonntag, 13. November 2016

Fernstudium: Höherer Bildungsabschluss eröffnet neue berufliche Chancen

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis


Foto: djd/HFH Hamburger Fern-Hochschule

Private Hochschulen sind oftmals innovativer als die staatlichen Institutionen - gerade was die Praxisnähe der Ausbildung betrifft.

Lehre oder Studium? Generationen deutscher Schulabsolventen standen vor dieser entscheidenden Wahl. Die berufliche Bildung war von vornherein praxisorientiert, an der Uni wurde vorwiegend theoretisches Wissen vermittelt. Doch die Zeiten und die Anforderungen der Arbeitswelt haben sich drastisch gewandelt: Immer mehr junge Menschen wünschen sich einen höheren Bildungsabschluss, wollen aber dennoch nicht auf den Praxisbezug verzichten. Im Fernstudium kann man beides miteinander vereinbaren und sich damit auch ganz neue berufliche Chancen erschließen.

Akademischer Abschluss für Berufstätige und Auszubildende


Mit rund 12.000 Studierenden ist etwa die Hamburger Fern-Hochschule (HFH) eine der größten privaten Hochschulen Deutschlands. Sie ebnet Berufstätigen und Auszubildenden den Weg zu einem akademischen Abschluss. An derzeit mehr als 50 regionalen Studienzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet die staatlich anerkannte und gemeinnützige Hochschule zudem eine wohnortnahe und individuelle Betreuung an. Und selbst im übrigen Ausland können Prüfungen abgelegt werden. Hierfür arbeitet die Hochschule beispielsweise mit deutschen Botschaften, Universitäten oder Goethe-Instituten vor Ort zusammen. Einschreiben können sich Studieninteressierte in zahlreiche Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Technik sowie Wirtschaft und Recht.

Bis Ende November 2016 sind Bewerbungen möglich


Das Studium selbst ist eng mit der Berufspraxis verbunden, die Studierenden profitieren schon währenddessen von den neu erworbenen Kompetenzen und können sie direkt im Beruf anwenden. Egal ob Bachelor-, Master- oder duales Studium - bis Ende November 2016 kann man sich noch für ein berufs- oder ausbildungsbegleitendes Fernstudium bewerben, Studienbeginn ist der 1. Januar 2017. Kostenloses Infomaterial zu jedem Studiengang kann unter www.hamburger-fh.de online angefordert werden, persönliche Beratungsgespräche vor Ort bieten die Studienzentren an den über 50 Standorten an.

Fernstudium, Präsenzphasen und E-Learning


Im Fernstudium erarbeiten sich die Studierenden die Inhalte flexibel und örtlich ungebunden. Zur Unterstützung gibt es freiwillige Präsenzlehrveranstaltungen in den regionalen Studienzentren. Dort werden die Lehrinhalte unter Anleitung erfahrener Hochschullehrer vertieft, diskutiert und in Übungen angewandt. Feste Studiengruppen fördern den Lernfortschritt und die Kommunikation. Zudem sind in das Studienkonzept auch E-Learning-Elemente eingebettet. Dazu gehören digitale Medien, ein Lern-Management-System sowie interaktive Lernsoftware.

Bachelor- und Masterstudiengänge an der HFH


Die Bachelor-Fernstudiengänge an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Technik sowie Wirtschaft und Recht beispielsweise bereiten ideal auf die wachsenden Anforderungen in einer komplexen und globalisierten Wirtschaft vor. Darauf aufbauend werden in denselben Bereichen Masterstudiengänge angeboten. Neben der Vertiefung der Inhalte des Bachelorstudiums und der Spezialisierung auf das jeweilige Jobprofil werden fachspezifische und übergreifende Kompetenzen in Management und Leadership vermittelt. 

Mehr Informationen gibt es unter www.hamburger-fh.de.

Samstag, 5. November 2016

Bei unzulässigem E-Mail-Marketing drohen Millionen-Bußgelder

Aktualisierte Neuauflage der eco Richtlinie für zulässiges
E-Mail-Marketing erschienen




Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall von bis zu 20 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt. Einen Überblick im Paragrafendschungel bietet die neueste, sechste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“. Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele.


Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing. Sie gilt direkt und unmittelbar und sieht bei Datenschutzverstößen und damit in Zusammenhang stehenden rechtswidrigen Werbemaßnahmen drastisch erhöhte Bußgelder vor. Im Einzelfall können das vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro sein.

Weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste


Neben dieser Verordnung hat ein Team von Fachleuten für die neueste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ weitere neue Rechtsgrundlagen und Urteile praxisnah und verständlich aufbereitet. Zudem gibt das Handbuch einen erweiterten Überblick zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz sowie eine weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste.

Permission ist der Schlüssel


So einfach der Grundsatz „E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung“ klingt, so anspruchsvoll ist die Umsetzung im Detail. Die Autoren setzen sich deshalb intensiv mit den Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung im Kontext der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinander. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen zur Gestaltung des Newsletters, für Profilierung und Messung des Öffnungs- und Klickverhaltens sowie die Auftragsdatenverarbeitung bei der Einbindung von Dienstleistern.

Die inzwischen 6. Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird seit ihrem ersten Erscheinen im Jahr 2002 regelmäßig überarbeitet. Bisher wurden mehr als eine Million Exemplare in gedruckter und elektronischer Form verteilt. Sie steht kostenlos auf der Webseite der CSA auf Deutsch und Englisch zum Download zur Verfügung: