Montag, 19. Dezember 2016

Erreichbarkeit über die Feiertage: ein Dauerthema

65 % reagieren auf dienstliche Kurznachrichten, Anrufe oder E-Mails



Zwei Drittel der Berufstätigen (65 Prozent), die über die Weihnachtsfeiertage und zwischen den Jahren Urlaub machen, sind während dieser Zeit dienstlich erreichbar. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage unter Berufstätigen in Deutschland im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. 

Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Zahl derjenigen, die auch während ihrer freien Tage für Vorgesetzte, Kollegen oder Kunden ansprechbar sind, erneut zurückgegangen. Im vergangenen Jahr waren 73 Prozent, 2014 sogar 76 Prozent zwischen den Jahren erreichbar. „Sowohl seitens der Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber wächst das Bewusstsein dafür, wie wichtig es ist, Erholungszeiten konsequent als solche zu verstehen und einzuhalten. Nur wer auch einmal komplett ausspannt, kann auf Dauer im Job die volle Leistung bringen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Viele Unternehmen haben verbindliche interne Regelungen eingeführt, damit sich Angestellte während ihrer freien Tage nicht unter Druck gesetzt fühlen können, sich mit beruflichen Belangen auseinanderzusetzen.“

Vor allem auf Kurznachrichten aus dem Büro oder von Kunden wird trotz Urlaubs reagiert. Drei von fünf Befragten (58 Prozent) beantworten berufliche SMS, WhatsApp-Nachrichten oder iMessages. Etwa jeder Zweite nimmt dienstliche Anrufe entgegen (53 Prozent) oder antwortet auf geschäftliche E-Mails (47 Prozent). 

Im Vorjahr war die Mehrheit per Telefon erreichbar (60 Prozent), gefolgt von E-Mails (55 Prozent) und Kurznachrichten (53 Prozent). Befragt nach dem Grund, weshalb sie auch in ihrer freien Zeit dienstliche Anliegen beantworten, gibt mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) an, dass ihre Vorgesetzten dies von ihnen erwarten würden. Mehr als ein Drittel (37 Prozent) denkt, sie erfüllen damit die Erwartungen ihrer Kollegen. Ein Viertel (25 Prozent) sagt, sie müssten ihren Kunden zur Verfügung stehen. Jeder Fünfte (19 Prozent) möchte auf eigenen Wunsch während der Urlaubstage erreichbar sein.

Die Zahl derjenigen, die komplett auf Sendepause gehen, ist in diesem Jahr gestiegen


Gut ein Drittel (35 Prozent) der Berufstätigen, die Urlaub haben, gibt an, in diesem Jahr während der freien Tage dienstlich nicht erreichbar zu sein. Im vergangenen Jahr wollten sich 27 Prozent beruflich ausklinken, im Jahr 2014 war es nur jeder Vierte (24 Prozent). Vor allem die Jüngeren legen Wert darauf, in ihrer Freizeit nicht kontaktiert zu werden: Gut die Hälfte (47 Prozent) der bis 29-Jährigen will zwischen den Jahren nicht erreichbar sein. Unter den 30- bis 49-Jährigen und den 50- bis 64-Jährigen stellt nur knapp jeder Dritte (32 und 31 Prozent) den Kontakt mit Kollegen, Kunden und Vorgesetzten ein.

Für rund ein Viertel (23 Prozent) der Berufstätigen stellt sich die Frage nach der Erreichbarkeit nicht, denn sie haben in der Zeit zwischen den Jahren keinen Urlaub.


Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden im November 530 Berufstätige befragt.

Montag, 12. Dezember 2016

Abmahngefahr bei Facebook

Impressums-Link ist verschwunden


Foto: gwk

Ein fehlender Link bei Facebook ist eigentlich keine Meldung. Wäre es nicht der einzige Link, der rechtlich wichtig ist: Der Impressums-Link. Seit einem Update des sozialen Netzwerks vor drei Wochen fehlt der für alle geschäftlichen Facebook-Seiten vorgeschriebene Link zum Impressum. Was nun?

Alle nicht-privaten Seiten ohne rechtmäßiges Impressum?


Zwar ist das Impressum selbst noch immer irgendwo in den Tiefen der Seite vorhanden. Die Ansprüche der Gerichte auf rasche Sichtbarkeit ohne langes Suchen sind damit aber nicht unbedingt erfüllt. Und obwohl sich die Anbieter der Profile keiner Schuld bewusst sind, droht ihnen nun Ärger: Die Designänderung bei Facebook, die auf den ersten Blick nicht weiter auffällt, könnte zu einer Abmahnwelle führen.

Montag, 5. Dezember 2016

Weihnachtsbäume aus dem Web sind im Kommen

3,6 Millionen Deutsche haben Ihren Christbaum schon einmal im Internet gekauft



Nordmanntanne, Blaufichte oder Nobilis - für viele Deutsche gehört der geschmückte Tannenbaum traditionell zum Weihnachtsfest dazu. Wer sich die Fahrt zum Händler oder die Schlepperei sparen will, kann seinen Christbaum über Online-Shops bestellen und bequem nach Hause liefern lassen. 5 Prozent der Deutschen haben ihren Baum schon einmal auf diese Weise gekauft. Das entspricht 3,6 Millionen Menschen. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Ebenfalls 5 Prozent planen, in diesem Jahr ihre Tanne im Web zu bestellen. Von denjenigen, die bisher noch keinen Baum im Internet gekauft haben und es auch in diesem Jahr noch nicht vorhaben, kann sich immerhin jeder Elfte (9 Prozent) vorstellen, dies künftig zu tun.

„Das Angebot an Online-Shops für Christbäume wächst beständig. Kunden können dort ihren Weihnachtsbaum nach Tannenart, Form und Größe auswählen und oftmals zu einem Wunschtermin nach Hause liefern lassen“, sagt Julia Miosga, Bitkom-Expertin für Handel & Logistik.

Auch Baumärkte bieten über ihre Webseiten immer öfter einen Tannenbaum-Lieferservice an


Viele Online-Shops gehen zudem auf spezifische Wünsche ihrer Kunden ein. „Der Online-Versand bietet Kunden, die auch beim Kauf ihres Weihnachtsbaums Wert auf Nachhaltigkeit legen, große Transparenz. Viele Tannen-Shops im Web bieten zum Beispiel nur Bäume aus ökologischem oder regionalem Anbau an – oftmals in Zusammenarbeit mit lokalen Forstbauern“, so Miosga. 

Während der Online-Tannenbaumversand an Fahrt gewinnt, beschafft sich die Mehrheit der Deutschen ihren Baum noch auf konventionellem Weg: 65 Prozent wollen in diesem Jahr ihren Weihnachtsbaum im stationären Handel kaufen, zum Beispiel im Baumarkt. Jeder Siebte (15 Prozent) plant, seinen Baum selbst im Wald zu schlagen. Immerhin 10 Prozent der Deutschen wollen in diesem Jahr gar keinen Weihnachtsbaum aufstellen.

Hinweis zur Methodik:

Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research durch-geführt hat. Dabei wurden im November 1007 Personen ab 14 Jahren in Deutschland befragt.

Mittwoch, 30. November 2016

Staatliche Überwachung schadet Digitalisierung

Mehrheit der Deutschen fürchtet Ausspähung im Internet durch Geheimdienst



Das Vertrauen in digitale Dienste ist insbesondere durch die Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden nachhaltig erschüttert worden. 61 Prozent der Deutschen halten ihre persönlichen Daten im Internet vor dem Zugriff durch Geheimdienste für nicht ausreichend geschützt, so das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag von eco -¬ Verband der Internetwirtschaft
e. V. im November 2016 durchgeführt hat. 

Staatliche Überwachung im Internet durch Geheimdienste beurteilen die Befragten somit mit großer Skepsis


Fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) ist der Ansicht, dem Bundesnachrichtendienst (BND) sollte der Zugriff auf Daten nur in begründeten Fällen gestattet sein. 12 Prozent lehnen die Zugriffsmöglichkeiten des BND auf personenbezogene Daten generell ab. „Ein gesteigertes Bedürfnis zur Ausweitung von polizeilichen und geheimdienstlichen Ermittlungskompetenzen ist in Zeiten terroristischer Bedrohung zwar nachvollziehbar“, sagt eco Vorstand Infrastruktur und Netze Klaus Landefeld. „Die präventive und systematische Überwachung und Kontrolle der elektronischen Kommunikation von Privatpersonen und Unternehmen durch staatliche Stellen ist jedoch abzulehnen.“

eco fordert: Befugnisse der Geheimdienste einschränken, Vorratsdatenspeicherung wieder abschaffen


eco kritisiert in diesem Zusammenhang besonders die jüngste Gesetzgebung rund um die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und das geänderte BND-Gesetz.

Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, das Ende des Jahres 2015 in Kraft getreten ist, verstößt aus Sicht des Verbands gegen nationale und europäische Grundrechte, ohne erkennbaren Mehrwert bei der Bekämpfung schwererer Kriminalität. Stattdessen bedeutet das Gesetz für Unternehmen unverhältnismäßig hohe Kosten, die besonders für kleine und mittlere Unternehmen existenzbedrohend sein könnten.

Im Zusammenhang mit dem im Oktober verabschiedeten neuen BND-Gesetz fordert eco eine erneute Gesetzesänderung, die der sogenannten G-10-Kommission wieder weitgehende Kontrollrechte gibt und die Erfassung durch den Dienst im Inland in geeigneter Weise beschränkt.


Wahlkampfthema Digitalisierung: eco startet neue Themenreihe und Website www.eco-digitalpolitik.berlin


eco begleitet die kommenden Monate bis zur Bundestagswahl 2017 mit einer digitalpolitischen Themenkampagne unter dem Motto Wahl/Digital 2017. Ziel ist es im Rahmen von Veranstaltungen, Publikationen und Onlineangeboten die wichtigen politischen Fokusthemen rund um Internet und Digitalisierung zu diskutieren sowie auf relevante digitalpolitische Fragestellungen und Herausforderungen aufmerksam zu machen. 

Schwerpunktthema des Monats November ist „Staatliche Überwachung“. Weitere Informationen dazu erhalten Sie online auf der neuen eco Website zur Digitalpolitik www.eco-digitalpolitik.berlin

Ein aktuelles Interview zum Fokusthema Staatliche Überwachung mit eco Vorstand Infrastruktur & Netze Klaus Landefeld sowie eine Infografik zur Umfrage sind ebenfalls online verfügbar.

Freitag, 25. November 2016

Neues Leiharbeitsgesetz bremst Digitalisierung der Wirtschaft aus

Eingeschränkte Arbeitnehmerüberlassung erschwert Beschäftigung externer IT-Experten



Ein neues Gesetz zu Zeitarbeit und Werkverträgen erschwert die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft. Mit der Neuregelung werden wichtige IT-Projekte ausgebremst, der Zugang der Unternehmen zu IT-Spezialisten wird unnötig erschwert. Davor warnt der Digitalverband Bitkom angesichts der geplanten Einschränkungen bei der Arbeitnehmerüberlassung. 

Heute berät der Bundesrat abschließend über das Gesetz, dem der Bundestag bereits zugestimmt hat. Die Neuregelung sieht vor, Arbeitnehmerüberlassungen im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Ein längerer Einsatz kann in Tarifverträgen geregelt werden, sofern die zuständige Gewerkschaft zustimmt. „Es ist richtig, dass die Bundesregierung gegen prekäre Arbeitsverhältnisse vorgeht“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die Reform hätte sich allerdings auf Problembranchen mit Lohndumping beschränken müssen. IT-Unternehmen gehören definitiv nicht dazu. Die Gesetzesverschärfungen bringen für die Digitalbranche, ihre Kunden und ihre Mitarbeiter ausschließlich Nachteile.“

Keine Rechtssicherheit


Dieses Problem hat auch die Politik erkannt, aber ohne daraus rechtssichere Konsequenzen zu ziehen. So heißt es in der Gesetzesbegründung zwar nun, die unternehmerische Tätigkeit von Beratungsunternehmen – speziell auch der IT-Branche – dürfe nicht eingeschränkt werden. Rechtsverbindlichen Charakter hat dies allerdings nicht, wie Rohleder kritisiert. „Nun werden wieder Gerichte entscheiden müssen, was erlaubt ist und was nicht. Statt klarer Regeln bringt das Gesetz für die Unternehmen erneut eine große Rechtsunsicherheit.“ 

Bitkom fordert, die Digitalwirtschaft grundsätzlich von den Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung auszunehmen. „Die Digitalwirtschaft bietet gut bezahlte Arbeit für hoch qualifizierte Spezialisten“, sagt Rohleder. „Zudem laufen viele IT-Projekte länger als 18 Monate. Wenn das Personal vor Ablauf eines Projekts ausgetauscht werden muss, bedeutet das mehr Bürokratie, steigende Kosten und langwierigere Projekte. Das erschwert die digitale Transformation der deutschen Wirtschaft.“ Bitkom warnt zudem davor, dass sich der Fachkräftemangel weiter verschärft. „Durch die strikteren Regelungen müssten die Unternehmen mehr eigenes Personal vorhalten, das auf dem Arbeitsmarkt aber gar nicht zur Verfügung steht“, sagt Rohleder. Aktuell fehlen in Deutschland laut einer Bitkom-Umfrage 51.000 IT-Spezialisten, davon allein 20.500 in der IT- und Telekommunikationsbranche – Tendenz: steigend.

Stimmt der Bundesrat zu, soll das Gesetz zum 1. April 2017 in Kraft treten. In einer früheren Fassung hätte es bereits zum Jahreswechsel gelten sollen. Der Bitkom begrüßt es, dass den Unternehmen nun zumindest mehr Zeit zugestanden wird, um ihre Personalplanung umzustellen. Die Novelle betrifft auch Unternehmen aus den Anwenderbranchen, etwa Maschinenbauer, Banken und Versicherungen, die ihre Unternehmensstrategie im Zuge der Digitalisierung an neue Anforderungen anpassen und dabei auf externe IT-Spezialisten zurückgreifen.

Weitere Informationen zum Thema IT-Fachkräftemangel sind hier verfügbar.

Sonntag, 13. November 2016

Fernstudium: Höherer Bildungsabschluss eröffnet neue berufliche Chancen

Die Verknüpfung von Theorie und Praxis


Foto: djd/HFH Hamburger Fern-Hochschule

Private Hochschulen sind oftmals innovativer als die staatlichen Institutionen - gerade was die Praxisnähe der Ausbildung betrifft.

Lehre oder Studium? Generationen deutscher Schulabsolventen standen vor dieser entscheidenden Wahl. Die berufliche Bildung war von vornherein praxisorientiert, an der Uni wurde vorwiegend theoretisches Wissen vermittelt. Doch die Zeiten und die Anforderungen der Arbeitswelt haben sich drastisch gewandelt: Immer mehr junge Menschen wünschen sich einen höheren Bildungsabschluss, wollen aber dennoch nicht auf den Praxisbezug verzichten. Im Fernstudium kann man beides miteinander vereinbaren und sich damit auch ganz neue berufliche Chancen erschließen.

Akademischer Abschluss für Berufstätige und Auszubildende


Mit rund 12.000 Studierenden ist etwa die Hamburger Fern-Hochschule (HFH) eine der größten privaten Hochschulen Deutschlands. Sie ebnet Berufstätigen und Auszubildenden den Weg zu einem akademischen Abschluss. An derzeit mehr als 50 regionalen Studienzentren in Deutschland, Österreich und der Schweiz bietet die staatlich anerkannte und gemeinnützige Hochschule zudem eine wohnortnahe und individuelle Betreuung an. Und selbst im übrigen Ausland können Prüfungen abgelegt werden. Hierfür arbeitet die Hochschule beispielsweise mit deutschen Botschaften, Universitäten oder Goethe-Instituten vor Ort zusammen. Einschreiben können sich Studieninteressierte in zahlreiche Bachelor- und Masterstudiengänge in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Technik sowie Wirtschaft und Recht.

Bis Ende November 2016 sind Bewerbungen möglich


Das Studium selbst ist eng mit der Berufspraxis verbunden, die Studierenden profitieren schon währenddessen von den neu erworbenen Kompetenzen und können sie direkt im Beruf anwenden. Egal ob Bachelor-, Master- oder duales Studium - bis Ende November 2016 kann man sich noch für ein berufs- oder ausbildungsbegleitendes Fernstudium bewerben, Studienbeginn ist der 1. Januar 2017. Kostenloses Infomaterial zu jedem Studiengang kann unter www.hamburger-fh.de online angefordert werden, persönliche Beratungsgespräche vor Ort bieten die Studienzentren an den über 50 Standorten an.

Fernstudium, Präsenzphasen und E-Learning


Im Fernstudium erarbeiten sich die Studierenden die Inhalte flexibel und örtlich ungebunden. Zur Unterstützung gibt es freiwillige Präsenzlehrveranstaltungen in den regionalen Studienzentren. Dort werden die Lehrinhalte unter Anleitung erfahrener Hochschullehrer vertieft, diskutiert und in Übungen angewandt. Feste Studiengruppen fördern den Lernfortschritt und die Kommunikation. Zudem sind in das Studienkonzept auch E-Learning-Elemente eingebettet. Dazu gehören digitale Medien, ein Lern-Management-System sowie interaktive Lernsoftware.

Bachelor- und Masterstudiengänge an der HFH


Die Bachelor-Fernstudiengänge an der Hamburger Fern-Hochschule (HFH) in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Technik sowie Wirtschaft und Recht beispielsweise bereiten ideal auf die wachsenden Anforderungen in einer komplexen und globalisierten Wirtschaft vor. Darauf aufbauend werden in denselben Bereichen Masterstudiengänge angeboten. Neben der Vertiefung der Inhalte des Bachelorstudiums und der Spezialisierung auf das jeweilige Jobprofil werden fachspezifische und übergreifende Kompetenzen in Management und Leadership vermittelt. 

Mehr Informationen gibt es unter www.hamburger-fh.de.

Samstag, 5. November 2016

Bei unzulässigem E-Mail-Marketing drohen Millionen-Bußgelder

Aktualisierte Neuauflage der eco Richtlinie für zulässiges
E-Mail-Marketing erschienen




Für E-Mail-Marketeers wird es in Zukunft nicht leichter: Wenn ab Mai 2018 die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft tritt, können auf rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße drastisch erhöhte Bußgelder folgen – im Einzelfall von bis zu 20 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Rechtsgrundlagen und zahlreiche Urteile, die es bei der Arbeit zu berücksichtigen gilt. Einen Überblick im Paragrafendschungel bietet die neueste, sechste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“. Unter Mitwirkung der Certified Senders Alliance vermittelt diese neue rechtliche Anforderungen, gibt Tipps bei der praktischen Umsetzung und liefert zahlreiche Praxisbeispiele.


Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein und hat weitreichende Konsequenzen für das E-Mail-Marketing. Sie gilt direkt und unmittelbar und sieht bei Datenschutzverstößen und damit in Zusammenhang stehenden rechtswidrigen Werbemaßnahmen drastisch erhöhte Bußgelder vor. Im Einzelfall können das vier Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens oder bis zu 20 Millionen Euro sein.

Weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste


Neben dieser Verordnung hat ein Team von Fachleuten für die neueste Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ weitere neue Rechtsgrundlagen und Urteile praxisnah und verständlich aufbereitet. Zudem gibt das Handbuch einen erweiterten Überblick zur Rechtslage in Österreich und der Schweiz sowie eine weltweite Opt-In- / Opt-Out- Liste.

Permission ist der Schlüssel


So einfach der Grundsatz „E-Mail-Werbung nur mit Einwilligung“ klingt, so anspruchsvoll ist die Umsetzung im Detail. Die Autoren setzen sich deshalb intensiv mit den Voraussetzungen für eine wirksame Einwilligung im Kontext der unterschiedlichen nationalen Vorschriften auseinander. Darüber hinaus geben sie Empfehlungen zur Gestaltung des Newsletters, für Profilierung und Messung des Öffnungs- und Klickverhaltens sowie die Auftragsdatenverarbeitung bei der Einbindung von Dienstleistern.

Die inzwischen 6. Auflage der „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird seit ihrem ersten Erscheinen im Jahr 2002 regelmäßig überarbeitet. Bisher wurden mehr als eine Million Exemplare in gedruckter und elektronischer Form verteilt. Sie steht kostenlos auf der Webseite der CSA auf Deutsch und Englisch zum Download zur Verfügung:

Samstag, 29. Oktober 2016

Betriebsübergabe - gut vorbereitet?

Chef muss loslassen können




Mit der Betriebsübergabe geht nicht nur die Leitung eines Unternehmens in neue Hände über. Die Übergabe ist auch eine entscheidende Weichenstellung für die Zukunft. „Ziel ist nicht die Betriebsübergabe, sondern die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Betriebes“, sagte Franz Falk, Geschäftsführer bei der Handwerkskammer Region Stuttgart, bei einer Kooperationsveranstaltung der IKK classic und der Handwerkskammer mit dem Titel “Unternehmensnachfolge – gut vorbereitet?“.

„Die künftige Wettbewerbsfähigkeit hängt in sehr starkem Maß von der Qualifikation des Betriebsnachfolgers ab“, betonte Falk vor Vertretern des regionalen Handwerks und Mittelstands in den Räumen der IKK classic in Esslingen. Dabei biete die Übergabe innerhalb der Familie oder an einen Mitarbeiter die Chance, die Nachfolge langfristig zu planen, den Nachfolger frühzeitig einzubeziehen und zu qualifizieren und die Übergabe schrittweise umzusetzen.

Betriebsübergabe bedeutet mehr als eine Unterschrift


Dennoch birgt auch eine geplante und schrittweise Betriebsübergabe große Herausforderungen. „Das Leben von Gründern, Eigentümern und Familienmitgliedern in familiengeführten Betriebe ist in der Regel geprägt durch viel Arbeit, ein hohes Maß an Opferbereitschaft und „Herzblut“,“ beobachtet Ulrich Strohmaier, Diplompsychologe und Coach aus Esslingen. Die Betriebsübergabe bedeute also viel mehr als nur eine Vertragsunterschrift. Denn oft überwiege dabei die emotionale Seite, beispielsweise der Verlust des Lebensinhalts oder zumindest der Entscheidungshoheit, Unsicherheit und Ängste oder Generationenkonflikte.

Stellgrößen für eine gelungene Übergabe sind deshalb nicht nur formale Faktoren wie rechtliche Fragen, die Vertragsgestaltung und finanzielle Regelungen. Es müssen vielmehr auch die „weichen Faktoren“ berücksichtigt werden, erklärte Strohmaier. Dazu gehört nicht nur das Rollenverständnis der Beteiligten als Chef, Privatier, Rentner oder Mitarbeiter. Wichtig zu jedem Zeitpunkt des Übergabeprozesses sind eine gelungene Kommunikation zwischen den Beteiligten und eine Klärung der Schnittstellen.

Die Information der Kunden und Lieferanten ist ein ganz elementarer Schritt im Übergabeprozess, sagte Strohmaier. Der Nachfolger muss gut vorbereitet und nach innen und außen eingeführt werden.

Nicht zuletzt muss der Übergebende lernen loszulassen, Veränderungen zuzulassen und gelassen anzunehmen. „Dabei hilft es, das Vakuum nach der Übergabe zeitig mit sinnvollen Aufgaben und Betätigungen zu füllen“, betonte der Coach. Ebenso wichtig ist es, sich klarzuwerden, wie man sich verhält, wenn man weiterhin im Unternehmen mitarbeitet, Kunden auf einen zukommen und Entscheidungen erwarten. „Wie ist die innere Haltung? Besserwisserei und Einmischung oder tatkräftige Unterstützung?“ gibt Strohmaier zu bedenken.

Auch auf den Nachfolger kommen Herausforderungen zu. Um die Übernahme zu erleichtern, gibt es verschiedene Möglichkeiten, ihn frühzeitig einzubeziehen, führte Falk aus. Man kann den Nachfolger beispielsweise an Entscheidungen beteiligen, ihn also in den Entscheidungsprozesse einbeziehen, ihn dann Entscheidungen vorbereiten lassen und später ihn allein die Entscheidung treffen lassen. Oder man kann ihm die Verantwortung für einzelne Aufträge, Kunden, ein Team von Mitarbeitern übertragen oder ihm Vollmachten erteilen. Schließlich kann man ihn auch am Ertrag oder am Kapital beteiligen. „Dabei müssen jedoch alle Verträge berücksichtigt und gegebenenfalls aktualisiert werden“, gibt Falk zu bedenken. Grundsätzlich empfiehlt er, einen Zeitplan aufzustellen, wenn die Übergabe schrittweise erfolgen soll.

Freitag, 28. Oktober 2016

Drei von vier nutzen aktuelle Nachrichten im Internet

81 Prozent gelangen über Suchmaschinen zu tagesaktuellen News



Drei von vier Internetnutzern (76 Prozent) in Deutschland lesen oder schauen Nachrichten im Web, um sich über das aktuelle Tagesgeschehen zu informieren. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Dabei gelangen die Nutzer auf unterschiedlichen Wegen zu Nachrichtenangeboten. Vier von fünf Nutzern von Online-News (81 Prozent) verwenden Suchmaschinen wie Google oder Bing, um Nachrichtenquellen zu finden. 64 Prozent gehen direkt auf die Webseiten der Nachrichtenanbieter und 56 Prozent informieren sich mit Nachrichten-Apps auf ihrem Smartphone oder Tablet. Immerhin jeder fünfte Nutzer von Online-News (19 Prozent) gelangt über soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Xing zu Nachrichtenquellen. 18 Prozent haben E-Mail-Newsletter abonniert, um sich über bestimmte Themen auf dem Laufenden zu halten. Immerhin 11 Prozent nutzen einen so genannten Nachrichten-Aggregator, der Inhalte aus unterschiedlichen Quellen übersichtlich aufbereitet. „Im Internet gibt es eine große Vielfalt unterschiedlicher Zugangswege zu tagesaktuellen Nachrichten“, sagte Bitkom-Geschäftsleiter Dr. Joachim Bühler anlässlich der Medientage München. Nachrichten-Nutzer finden die für sie persönlich interessanten und wichtigen Inhalte zum Beispiel durch die gezielte Suche im Internet, die Auswahl bestimmter News-Feeds oder Abos von Newslettern.

Eine stärkere Regulierung der Algorithmen von Suchmaschinen oder sozialer Netzwerke sieht der Bitkom kritisch. Forderungen nach Transparenzpflichten wie der Offenlegung von Such- und Newsfeed-Algorithmen sind in der Diskussion, weil Anbieter wie Google oder Facebook auf ihren Märkten eine starke Stellung haben und angenommen wird, dass sie Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung haben. „Eine vollständige Offenlegung der Suchalgorithmen würde die Geschäftsgrundlage vieler Online-Dienste zerstören“, sagte Bühler. „Die Betreiber von Suchmaschinen liefern schon heute eine Fülle an Informationen über die Funktionsweise ihrer Dienste.“ Ein gewisses Maß an Transparenz sei ohnehin notwendig, damit beispielsweise professionelle Nutzer von sozialen Netzwerken ihre Angebote optimieren können oder Webseiten besser gefunden werden. 

Aktuell wird zudem das Wettbewerbsrecht reformiert, um es an die Bedingungen der digitalen Welt anzupassen. Das ist aus Sicht des Bitkom sinnvoll. „Eine marktbeherrschende Stellung ist erst dann ein Problem, wenn sie missbraucht wird“, sagte Bühler. „In diesem Fall ist das Wettbewerbsrecht ein scharfes Schwert.“

Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben sind zwei Umfragen, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1.023 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt. Die Umfrage ist repräsentativ.

Donnerstag, 20. Oktober 2016

Homeoffice: Zweites Frühstück statt Berufsverkehr?

Umfrage: Fast 40 Prozent der Unternehmen bieten eine Option auf Homeoffice an


Foto: djd/randstad/thx
Morgens kein Stau im Berufsverkehr und kein Stehen in einer überfüllten, stickigen U-Bahn. Stattdessen zu Hause ein zweites Frühstück genießen und dabei mit den Kollegen im Büro per E-Mail oder Intranet kommunizieren. So sieht für die meisten Arbeitnehmer wohl der Traum vom Homeoffice aus. Im Nachbarland Niederlande kann inzwischen tatsächlich jeder Arbeitnehmer entscheiden, ob er lieber zu Hause oder im Büro arbeiten will. In Deutschland dagegen gibt es darauf keinen gesetzlichen Anspruch, es ist jeweils eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig.

"Die Arbeit im Homeoffice hat zwei Seiten", erklärt Oliver Schönfeld vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Einerseits sei es beispielsweise für Pendler mit einem weiten Weg zur Arbeit eine deutliche Erleichterung, wenn diese Strecke zumindest gelegentlich entfallen könne. Andererseits müsse man aber auch sehen, dass bei der Arbeit im Homeoffice die Abgrenzung zwischen Beruf und Freizeit viel schwerer falle, als wenn man am Feierabend das Büro verlassen und von der Arbeit abschalten könne.

Immer mehr Firmen bieten die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice


Fakt ist: Immer mehr deutsche Unternehmen bieten ihren Beschäftigten die Möglichkeit, gelegentlich im Homeoffice zu arbeiten. Das ergab die aktuelle ifo-Randstad-Personalleiterbefragung. Betrug der Anteil der Firmen, die ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice geben, 2012 erst 30 Prozent, so sind es 2016 schon fast 40 Prozent. Etwa zwei Drittel der größeren Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten bieten die Arbeit im Büro zu Hause an, bei Firmen unter 50 Mitarbeitern sind es nur 29 Prozent. 23 Prozent der Unternehmen wollen der Umfrage zufolge Homeoffice in den kommenden Jahren verstärkt nutzen, nur drei Prozent wollen diese Arbeitsform zurückfahren.

Trotz Homeoffice: Häufige Anwesenheit in der Firma erwünscht


Die Heimarbeit bedeutet aber keine völlige zeitliche Freiheit. Wer Homeoffice nutzt, muss bei 72 Prozent der Unternehmen häufig und bei 43 Prozent vereinzelt im Büro präsent sein (Mehrfachnennungen waren hier möglich). Nur in 26 Prozent der Fälle konnten die Betroffenen ausschließlich zu Hause arbeiten und mussten in der Firma nicht präsent sein. Genutzt wird Heimarbeit deutlich öfter von Vollzeitbeschäftigten als von Teilzeitbeschäftigten und deutlich mehr von Müttern als von Vätern.

Anwesenheit zwingend erforderlich


Die ifo-Randstad-Personalleiterumfrage ging auch der Frage auf den Grund, warum viele Firmen überhaupt keine Möglichkeit für die Arbeit im Homeoffice bieten. In diesen Unternehmen sagten 63 Prozent der Personaler, dass die Anwesenheit der Mitarbeiter in der Firma zwingend erforderlich sei. Dort, wo das nicht der Fall war, begründeten 41 Prozent der Personalleiter ihre Ablehnung mit erschwerter Kommunikation beim Homeoffice, 31 Prozent mit der IT-Sicherheit und 25 Prozent mit dem Datenschutz. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich.

Sonntag, 16. Oktober 2016

Start-ups: Einstiegsgehalt liegt bei 31.400 Euro

Oft bieten Gründer zusätzliche Vorteile wie eine Beteiligung am Unternehmen



Flache Hierarchien, flexible Arbeitszeiten und moderne Büros – der Jobeinstieg in einem Start-up bietet viele Vorteile. Das Einstiegsgehalt kann jedoch etwas geringer ausfallen als bei etablierten Unternehmen. Wer als Junior in einem Start-up einsteigt, verdient durchschnittlich 31.400 Euro Jahresgehalt brutto. Mitarbeiter mit mehr Verantwortung verdienen auf dem Senior-Level rund 46.500 Euro im Jahr.

Das ist das Ergebnis einer Umfrage unter rund 150 Start-up-Gründern im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. „Start-ups erwirtschaften oft noch keine oder nur geringe Umsätze und müssen viel Geld in ihr Produkt investieren, für Personalkosten gibt es deshalb weniger Spielraum als bei etablierten Unternehmen“, sagt Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. „Dafür hat man in Start-ups die Chance, technologische Innovationen von einem sehr frühen Zeitpunkt an maßgeblich mit zu gestalten und sammelt damit in kurzer Zeit Berufserfahrungen, die anderswo auf dem Einstiegslevel nicht möglich sind. Hinzu kommt die Möglichkeit einer Beteiligung am Unternehmenserfolg, der sich nicht monatlich auf dem Gehaltszettel zeigt.“

Mit der Berufserfahrung steigt auch in Start-ups das Gehalt. So verdienen Fachkräfte in leitender Funktion rund 55.800 Euro brutto im Jahr, während das Brutto-Einkommen auf dem C-Level im Schnitt 71.400 Euro jährlich beträgt. „Wer in einem Start-up arbeitet, hat von Beginn an viel Verantwortung und kann buchstäblich zusehen, wie das Unternehmen wächst. Das macht die Arbeit auch für Menschen mit langjähriger Berufserfahrung spannend“ so Veltkamp.


Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 143 Gründer von IT- und Internet-Start-ups in Deutschland befragt. Die Fragestellung lautete „Wie hoch ist in Ihrem Start-up das durchschnittliche Bruttomonats-Einkommen in Euro je nach Beschäftigungsebene?“.

Samstag, 8. Oktober 2016

Yahoo: Wurden die E-Mails aller Kunden für US-Geheimdienste durchsucht?

Verließ Security-Chef das Unternehmen aus Protest?




Der jüngste Skandal um den millionenfachen Daten-Hack bei dem amerikanischen Unternehmen ist noch keine zwei Wochen her, da gerät Yahoo schon wieder in die Schlagzeilen. Im Auftrag amerikanischer Geheimdienste soll der Konzern den gesamten Maileingang seiner Kunden in Echtzeit kontrolliert haben. Yahoo selbst will sich dazu nicht äußern, betont aber, keine Gesetze gebrochen zu haben.

Frühere Mitarbeiter als Whistleblower


Ein eigenes Software-Programm soll entwickelt worden sein, um der US-Behörde die gewünschten Informationen liefern zu können. So berichten es drei ehemalige Yahoo- Angestellte.

Freitag, 30. September 2016

Drohnen und Roboter sind die Paketboten der Zukunft

Jeder dritte Verbraucher würde sich Pakete per Roboter oder Drohne liefern lassen



Pakete, die kommen, wann, wo und wie es der Kunde will – ein Traum für jeden Online-Shopper, an dem die Logistikunternehmen schon heute intensiv arbeiten. Eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom zeigt: Die Verbraucher sind offen für innovative Liefermodelle dank neuer Technologien. Bereits knapp ein Viertel der Internetnutzer ab 14 Jahren kann sich vorstellen, Pakete künftig per Drohne (24 Prozent) oder per Roboter (23 Prozent) zugestellt zu bekommen. Je 9 Prozent geben sogar an, diese Methoden künftig auf jeden Fall nutzen zu wollen. Insgesamt sind damit ein Drittel der Befragten aufgeschlossen gegenüber diesen innovativen Lieferarten. 

Für die Studie wurden 1158 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt. 


„Die Bemühungen der Branche, den Verbrauchern die Zustellung so komfortabel wie möglich zu gestalten, kommen gut an“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Der kommerzielle Einsatz von Drohnen und Robotern bei der Paketzustellung ist zwar noch ein Zukunftsszenario, wird sich aber in absehbarer Zeit durchsetzen. Die Nachfrage ist vorhanden.“ Voraussetzung dafür ist, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen an die innovativen Möglichkeiten angepasst werden. Der Betrieb von Drohnen außerhalb der Sichtweite des Steuerers oder mit einer Gesamtmasse von über 25 Kilogramm ist derzeit noch grundsätzlich verboten.

Drohnen eignen sich etwa für eilige Lieferungen in entlegene Gegenden – beispielsweise für die Zustellung wichtiger Medikamente. Roboter können Lieferungen flexibel und innerhalb eines engen Zeitfensters zustellen. Sie sind damit etwa die perfekten Lieferanten für frische Lebensmittel und Pakete, die ganz individuell nach Kundenwunsch zugestellt werden sollen. Beide Techniken werden von Logistikdienstleistern bereits in Pilotprojekten getestet. „Langfristig können automatisierte Liefermethoden den Alltag der Kunden sehr erleichtern. Ein Paket könnte so rund um die Uhr an die Haustür geliefert werden – je nach Kundenwunsch. Das unangenehme Klingeln beim Nachbarn und das lästige Anstehen am Schalter in der Postfiliale würde damit wegfallen“, sagt Rohleder.

Auch Paketboxen, die neben dem eigenen Briefkasten stehen, erfreuen sich großer Beliebtheit. Sobald die Lieferung im Kasten liegt, wird man digital benachrichtigt. Jeder Fünfte (20 Prozent) würde diese Liefermöglichkeit auf jeden Fall nutzen. Weitere vier von zehn Befragten (39 Prozent) können sich vorstellen, einen Paketkasten zu nutzen. 

Eher gering (17 Prozent) ist das Interesse hingegen daran, das Paket in den Kofferraum des Autos geliefert zu bekommen. Dabei öffnet der Zusteller den Kofferraum mit einem digitalen Schlüssel, um das Paket darin abzulegen.

Hinweis zur Methodik: 
Grundlage der Angaben ist eine repräsentative Befragung, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1.158 Internetnutzer ab 14 Jahren befragt.

Sonntag, 18. September 2016

Wichtiges EuGH Urteil: Ein einfacher Link kann eine Urheberrechtsverletzung sein

Unternehmen und Blogger werden nun wohl viel zu prüfen haben



Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs könnte zu einem großen Problem für viele Webseiten und Blogs werden. Schon ein Link auf eine andere Webseite kann zur Haftung führen, wenn auf der verlinkten Seite Urheberrechtsverstöße begangen wurden.

Das Urteil gilt zwar ausdrücklich nur für "kommerzielle" Anbieter, allerdings stellt sich hier immer die Frage, ab wann eine Webseite oder ein Blog nicht mehr privat sind.


Montag, 12. September 2016

Fünf Hinweise für den rechtssicheren Newsletter

Abmahnungen und Geldbußen beim Mailversand vermeiden


Ein Impressum als Pflichtbestandteil einer hiesigen Webseite ist inzwischen weitestgehend bekannt. Aber auch im E-Mail-Newsletter ist ein Impressum gesetzlich verpflichtend. Ein fehlendes oder falsches Impressum kann deshalb hohe Kosten beim Absender verursachen. Die Certified Senders Alliance (CSA) prüft im Rahmen des Zertifizierungsprozesses die Rechtswirksamkeit der Pflichtangaben und hat die fünf wichtigsten Anforderungen für Newsletter-Versender zusammengestellt.

Das Impressum soll ein Mindestmaß an Transparenz und Information im Internet zum Schutz der Verbraucher sicherstellen und zusätzliches Vertrauen in den E- Commerce schaffen. Gesetzlich in §5 Telemediengesetz (TMG) und §55 Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien (RStV) geregelt, dienen die Informationspflichten insbesondere der Identitätsfeststellung, damit etwaige Rechtsverfolgungen im Streitfalle erleichtert werden. Fehlen diese Pflichtangaben, kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Abmahnungen wegen eines Wettbewerbsverstoßes drohen.

Hinweise für ein rechtssicheres Impressum
  1. Name und Anschrift
    
Benötigt wird der Name und die Anschrift des so genannten Dienstanbieters, bei juristischen Personen wie Unternehmen auch die vollständige Firmierung samt Rechtsform.
     
  2. Kommunikationsangaben

    Neben der E-Mail-Adresse (Pflichtangabe) ist stets ein zweiter Kommunikationsweg anzugeben: Hier bietet sich eine Rufnummer an; möglich wären aber auch eine Faxnummer oder ein Kontaktformular. Auf jeden Fall muss die schnelle Kontaktaufnahme gewährleistet werden.
     
  3. Register- und Steuerangaben
    
Ebenfalls zu nennen sind Angaben zum Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister, bei denen der Dienstanbieter eingetragen ist. Sofern vorhanden, ist auch die Umsatzsteueridentifikationsnummer zu nennen.
     
  4. Aufsichtsbehörden
    
Besteht eine behördliche Zulassung oder Kammerzugehörigkeit beziehungsweise wurde eine besondere Berufsbezeichnung verliehen, müssen diese ebenfalls im Impressum aufgeführt werden.
     
  5. Sichtbare Platzierung
    
Die Anbieterkennzeichnung muss leicht erkennbar sein. Sie sollte also weder versteckt noch durch eine zu kleine Schriftart verschleiert werden. Idealerweise sollte am Ende eines jeden Newsletters die nach § 5 TMG erforderlichen Pflichtangaben enthalten sein und mit der Bezeichnung „Impressum“, „Über uns“, „Anbieterkennzeichnung“ o.ä. bezeichnet werden. Der BGH hat in einem Urteil (BGH Urteil I ZR 228/03) klargestellt, dass die Anbieterinformationen so bereitgehalten werden können, dass sie auch über zwei Links erreichbar sind („Zwei-Klick-Regel“), sofern diese so bezeichnet sind, dass es für den Verbraucher klar und verständlich ist. 
Weitere Informationen zur Impressumspflicht gibt es online auf der CSA-Webseite.

Donnerstag, 8. September 2016

Bezahlen per Fingerabdruck trifft auf großes Interesse

Auch biometrische Autorisierungsverfahren wie Iris-Scan und Stimmprofil sind im Kommen


Gut ein Drittel würde den Iris-Scan des Auges nutzen, um eine
Zahlung zu autorisieren

Kurz den Daumen auf den Scanner gelegt, schon ist die Freigabe erteilt: Was heute zum Entsperren von Smartphones oder Tablets üblich ist, wird künftig auch beim Bezahlen verbreitet sein. 8 von 10 Deutschen (81 Prozent) wollen in Zukunft den Fingerabdruck nutzen, um bargeldlose Bezahlvorgänge abzusichern. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Der Fingerabdruck kann prinzipiell bei allen Bezahlvorgängen Pin oder Unterschrift ersetzen – also bei der Zahlung mit Debit- oder Kreditkarte, beim kontaktlosen Bezahlen mit dem Smartphone oder auch beim Online-Banking. „Der Fingerabdruck macht jeden Menschen einzigartig und ist damit ein ideales, weil hochsicheres Autorisierungsverfahren – und zudem schneller und bequemer einsetzbar als jedes Passwort“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die guten Erfahrungen, die Verbraucher mit der Touch-ID bei der Entsperrung von Smartphones oder PC machen, haben den Weg für andere Anwendungsfelder wie das Bezahlen geebnet.“

Weitere biometrische Autorisierungsverfahren treffen bei den Verbrauchern ebenfalls auf Interesse: Gut ein Drittel (36 Prozent) würde den Iris-Scan des Auges nutzen, um eine Zahlung zu autorisieren. Eine Überprüfung anhand des Stimmprofils will immer noch knapp ein Viertel (22 Prozent) einsetzen. Eher gering (6 Prozent) ist das Interesse hingegen daran, die Herzschlagrate als biometrisches Autorisierungsverfahren beim Bezahlen zu verwenden. Rohleder: „Diese Autorisierungsmöglichkeiten klingen vermutlich für viele Nutzer noch nach Science-Fiction. Wenn erste Pilotprojekte zeigen, wie sicher und komfortabel sie sind, werden sie sich im Alltag schnell und in aller Breite durchsetzen.“

Unter Biometrie versteht man Methoden, bei denen individuelle Merkmale von Menschen genutzt werden. Die Ergebnisse werden in einen Datensatz umgewandelt und digital gespeichert. Um eine Autorisierung zu erteilen, können die umgewandelten biometrischen Werte einer Person mit den vorhandenen Datensätzen verglichen werden. Dabei wird zum Beispiel kein Bild eines Fingerabdrucks gespeichert, sondern nur ein Algorithmus, der den jeweiligen Fingerabdruck einer Person zuordnet.

Hinweis zur Methodik: 
Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research durchgeführt hat. Dabei wurden 1011 Personen ab 14 Jahren befragt.

Mittwoch, 31. August 2016

Botfrei.de: EU-Cleaner jetzt auch als kostenlose Android-App verfügbar

EU-Cleaner Mobile ist ein Ersthelfer im Fall einer Malware-Infektion auf einem Android-Gerät



Aufgrund der wachsenden Zahl von infizierten Mobil-Geräten wie Smartphones oder Tablets bietet der eco Verband auf Botfrei.de nun zusammen mit seinem Mitgliedsunternehmen, der G DATA Software AG aus Bochum, einen neuen EU-Cleaner für Android-Geräte an.

Der kostenlose Botfrei EU Cleaner Mobile ist ein Ersthelfer im Fall einer Malware-Infektion und dient dazu, Schadprogramme wie Viren, Trojaner oder Spyware auf einem Android-Gerät zu erkennen und im Fall einer Infektion auch sicher zu entfernen. Zusätzlich bietet der Botfrei EU Cleaner Mobile einen Phishing-Schutz, der den Zugriff auf gefährliche und manipulierte Webseiten blockiert.

Die App wechselt nach Ablauf des 30-tägigen Tests automatisch in die kostenfreie Version. Diese Botfrei EU Cleaner Mobile Vollversion bietet weiterhin Schutz vor Viren und Schadsoftware, weitere Sicherheitsfunktionen wie Diebstahlschutz, Kindersicherung oder SMS/Anruf-Filter lassen sich kostenpflichtig jederzeit erweitern. Der neue EU-Cleaner ist ab sofort im Google Play Store erhältlich.

Botfrei.de setzt zusätzlichen Schwerpunkt auf Schutz vor Ransomware


Außerdem präsentiert sich Botfrei.de, das Security-Portal des eco Verbands, in einem neuen Gewand, das auch für die Nutzer von mobilen Geräten optimiert ist. Mit dem Neustart der Webseite setzt Botfrei.de einen zusätzlichen Schwerpunkt auf Erpressungstrojaner und bietet mit der Ransomware-Galerie eine Übersicht der aktiven Erpressungstrojaner der vergangenen Jahre.

Nutzer finden hier außerdem Screenshots der Ransomware, sowie Informationen dazu, ob sich die Schadsoftware inzwischen entfernen lässt. Zum Entfernen der Schadsoftware können Windows-Nutzer auch auf den EU Ransomware Cleaner von G DATA zurückgreifen.

Abgerundet wird das neue Angebot von einer überarbeiteten Sammlung von Sicherheitstools-und Links sowie zahlreichen Informationen dazu, wie sich Nutzer vor Gefahren und Risiken aus dem Internet schützen können.

Opfer von Botnet-Infektionen oder Ransomware erhalten auf Botfrei.de weiterhin kostenlosen Support, z.B. durch kostenlose Tools, einfache Anleitungen zum Entfernen von Schadsoftware oder aktiv durch die Experten der Botfrei-Community im Botfrei-Forum.

Samstag, 20. August 2016

Smartphone-Nutzer gehen auf Nummer sicher

Fast alle Smartphone-Nutzer setzen auf Sicherheitsmechanismen zur Entsperrung ihres Mobiltelefons




Sicher ist sicher: 91 Prozent der deutschen Smartphone-Nutzer schützen ihr Gerät durch Passwort, Zahlencode oder Fingerabdruck. Das hat eine Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Zum Vergleich: 2014 schützten 72 Prozent der Befragten ihr Smartphone, 2012 sogar erst 33 Prozent. Unter den privaten Smartphone-Nutzern setzen 92 Prozent auf Sicherheitsmechanismen. Bei den beruflichen Smartphone-Nutzern nutzen 95 Prozent ein Passwort, Zahlencode oder Fingerabdruck zur Entsperrung des Mobiltelefons. Lediglich 7 Prozent der Smartphone-Nutzer verzichten auf den Schutz ihres Geräts.

„Smartphones sind zu absoluten Allround-Geräten geworden: Wir chatten darüber, schreiben E-Mails oder lassen uns zu unserem Ziel lotsen. Entsprechend viele Informationen sind auf den Geräten gespeichert“, sagt Bitkom-Sicherheitsexperte Marc Fliehe. „Hersteller versuchen daher, Smartphones so sicher wie möglich zu machen. Um einen eventuellen Missbrauch der eigenen Daten zu verhindern, kann aber auch der Verbraucher eine Menge tun.“ So fragen die meisten Smartphones beim erstmaligen Einschalten des Geräts nach, welche Sicherheitsabfrage man nutzen möchte. 

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Die Mehrheit derjenigen, die den Schutz verwenden, entscheidet sich für eine Passwort- oder Zahlencode-Abfrage (74 Prozent). Ein Drittel (33 Prozent) nutzt eine Musterabfrage, um das Telefon zu entsperren. Dabei fordert das aktivierte Smartphone den Benutzer auf, ein vordefiniertes Muster mit dem Finger auf dem Display nachzuzeichnen. Rund ein Viertel (23 Prozent) schützt das Smartphone mittels Fingerabdruck. Fliehe: „Wir empfehlen, wenn möglich, den Fingerabdruckscanner zu verwenden. Dieser ist in den Geräten der neuesten Smartphone-Generation zugleich ein sehr effektiver wie auch komfortabler Schutz gegen Missbrauch.“

Egal ob mit oder ohne Fingerabdruckscanner: Smartphone-Nutzer sollten zusätzlich ein sicheres Passwort oder einen Zahlencode verwenden, um das Gerät zu entsperren. Dabei gilt es, die folgenden Aspekte zu beachten:

  • Nicht das gleiche Passwort oder den gleichen Zahlencode für das Smartphone nutzen wie für andere Geräte oder Webdienste
  • Das Kennwort nicht bei sich tragen oder im Haushalt aufbewahren
  • Keine Hinweise aus dem eigenen Leben oder dem unmittelbaren Umfeld verwenden (zum Beispiel Name der Freunde oder das Geburtsdatum), die auf das Kennwort schließen lassen
  • Passwörter sollten mindestens zwölf Zeichen lang sein, Zahlencodes mindestens acht Zeichen.
  • Passwörter sollten sowohl aus einer Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen als auch aus Groß- und Kleinschreibung bestehen.
  • Passwort und Zahlencode regelmäßig ändern


Zur Methodik: 
Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. 

Dabei wurden 1007 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt, darunter 768 Smartphone-Nutzer.

Dienstag, 16. August 2016

Gedopte Webseiten bei den Olympischen Spielen

Auch Cyberkriminelle handeln nach der Devise ‚Dabei sein ist alles‘





Während im Vorfeld der Olympischen Spiele im brasilianischen Rio de Janeiro eine rege Diskussion um gedopte Sportler stattfand, finden nun gedopte, manipulierte Beiträge und Nachrichten ihren Weg in die sozialen Netzwerke. „Auch Cyberkriminelle handeln nach der Devise ‚Dabei sein ist alles‘ und nutzen die Spiele unter dem Zuckerhut für ihre Zwecke“, weiß Peter Meyer, Leiter Cyber Security Services im eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Bei Großereignissen besonders beliebt sind falsche Preisausschreiben oder Gewinnspiele, die einzig dazu dienen, Nutzer auf Webseiten zu locken und dabei private Daten abzugreifen. Diese Daten können dann gezielt dazu eingesetzt werden, um zum Beispiel Spam- und Phishing E-Mails zu versenden.


Das soziale Netz als Königsdisziplin Cyberkrimineller


Sicherheitsexperte Peter Meyer: „Bereits kurz nach der Eröffnungsfeier sind einige Fälle bekannt geworden, bei denen die Nutzer per Facebook oder Twitter auf manipulierte Webseiten gelockt werden, auf denen Schadsoftware ausgespielt wird.“ Dazu dienen vor allem reißerische Schlagzeilen und Vorschaubilder: Dabei handelt es sich um das so genannte Klickködern (engl. Clickbaiting). Ein Beispiel hierfür war in den ersten Tagen der Spiele die Verletzung des französischen Turners Samir Aït Saïd, der sich im Wettkampf den Unterschenkel brach.

Während bei Facebook überwiegend falsche Accounts für die Verbreitung solcher Beiträge mit Schadsoftware verantwortlich sind, setzen Cyberkriminelle bei Twitter gerne auf Kurz-URL-Dienste (auch „URL Shortener“), bei denen Nutzer nicht erkennen können, wohin sie ihr Click überhaupt führt. „Generell sind jedoch beide Unternehmen sehr bemüht, kriminelle Aktivitäten auf ihren Plattformen rigoros einzudämmen. Ob es zu einer Goldmedaille reicht, wird sich jedoch erst am Ende der Spiele zeigen“, sagt Peter Meyer.

Trojaner statt Olympioniken



Bei beiden Diensten spielt es den Cyberkriminellen in die Hände, dass weiterhin zu viele Internetnutzer veraltete Browser, Plugins oder Betriebssysteme einsetzen und vor allem auf mobilen Geräten vollständig auf den Schutz durch Anti-Viren-Programme verzichten. Insbesondere auf mobilen Geräten besteht zusätzlich die Gefahr von schadhaften Apps, die – statt Informationen zu den Olympischen Spielen zu geben – im Hintergrund Trojaner installieren und teilweise auch im offiziellen Android-App-Store Google Play zu finden sind.

Generell sollten Internetnutzer auf bewährte Medienangebote und Webseiten setzen, um sich über die Olympischen Spiele zu informieren und darauf verzichten, auf fragwürdigen Webseiten Live-Streams zu betrachten. Die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland übertragen beispielsweise die gesamten Spiele live auf ihren Webseiten. Zusätzlich sollten Internetnutzer stets sicherstellen, dass ihre Computer, Laptops, Smartphones und Tablets aktuell gehalten sind. Diese Empfehlungen gelten auch über die Olympischen Spiele hinaus.


Weitere Informationen zum Thema Cyber Security und zu tagesaktuellen Bedrohungen finden Internetnutzer unter: https://blog.botfrei.de

Mittwoch, 10. August 2016

Am Puls der Zeit: Smartwatches haben großes Potential

Fast die Hälfte der Deutschen kann sich vorstellen, eine Smartwatch
zu nutzen



Der persönliche Assistent am Handgelenk: Rund jeder Fünfte (18 Prozent) Deutsche ab 14 Jahren möchte in Zukunft auf jeden Fall eine Smartwatch nutzen, rund ein Viertel (28 Prozent) kann sich das zumindest vorstellen. Damit zeigt fast die Hälfte der Deutschen (46 Prozent) Interesse an Smartwatches. Das hat eine Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. 

Potenzielle Nutzer wollen die smarten Uhren vor allem beim Sport nutzen. So würden drei von fünf Smartwatch-Interessierte (61 Prozent) gerne Informationen von Fitness-Apps per Smartwatch abrufen. „Informationen wie etwa die zurückgelegte Strecke, den Puls oder den aktuellen Musiktitel können mit der Smartwatch direkt am Handgelenk abgerufen werden“, sagt Timm Lutter, Bitkom-Experte für Consumer Electronics & Digital Media. „Das kann vor allem beim Sport sehr praktisch sein.“ 

Zukunft der Technik wird vor allem im Bereich Sport & Gesundheit gesehen


Auch in anderen Alltagssituation sehen Smartwatch-Interessierte Anwendungsmöglichkeiten. Mehr als die Hälfte (56 Prozent) interessiert sich für die Funktion, auf dem Smartphone eingehende Kurznachrichten anzeigen zu lassen. Die Möglichkeit Gesundheitsdaten wie Puls oder Blutdruck zu messen und bei gefährlichen Werten Alarm zu schlagen, schätzen zwei von fünf Befragten (39 Prozent) als besonders interessant ein. Rund ein Viertel (24 Prozent) kann sich vorstellen, das Smartphone mit der Uhr zu steuern, 23 Prozent der Befragten möchte die Smartwatch zur Navigation nutzen.

Diejenigen, die sich nicht für Smartwatches interessieren, geben dafür unterschiedliche Gründe an. 34 Prozent fürchten, dass ihre Daten in falsche Hände geraten oder missbraucht werden könnten. „Besonders sensible Gesundheitsdaten müssen durch höchste Standards für Datenschutz und technische Sicherheitsmaßnahmen geschützt werden.“, sagt Lutter. Jeder fünfte Befragte gibt an, dass die Bedienung der Uhren zu kompliziert sei (22 Prozent). Etwa jeder Vierte möchte keine Smartwatch nutzen, da er oder sie die bisher getragene Armbanduhr nicht eintauschen möchte (28 Prozent). Gut ein Viertel (24 Prozent) findet die Geräte zu teuer, 18 Prozent der Befragten ist nicht klar, welchen Nutzen die intelligenten Uhren haben. 

Auch die Optik der Uhren war bisher ein Grund, vom Kauf einer Smartwatch abzusehen: 17 Prozent der Befragten gefallen die bislang erhältlichen Designs nicht. „Bei den ersten Smartwatch-Generationen lag der Fokus eher auf der Technik. Die neuen Modelle gibt es mittlerweile auch in klassischen und minimalistischen Designs. Dazu haben namhafte Uhrenhersteller Produkte auf den Markt gebracht, die auch die Zielgruppe der klassischen Uhrenträger anspricht“, sagt Lutter. Jeder Dritte Befragte (32 Prozent) gibt an, dass er sich noch gar nicht mit dem Thema Smartwatch beschäftigt hat.

Smartwatches gehören zur Kategorie sogenannter „Wearables“. Gemeint sind digitale Geräte, die direkt am Körper getragen werden. Gekoppelt mit dem Smartphone können sie unter anderem E-Mails, Messenger-Nachrichten oder SMS anzeigen, Gesundheitsdaten messen oder zur Steuerung des Smartphones genutzt werden.


Zur Methodik: 
Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Dabei wurden 1007 Bundesbürger ab 14 Jahren befragt.

Sonntag, 7. August 2016

Fußball-Training als Hauptfach

In Bad Aibling werden die Bundesligastars von morgen ausgebildet


Foto: djd/Deutsches Fußball Internat

Das Augenmerk der Fußballfans richtet sich mit Spannung auf die Ende August beginnende neue Bundesligasaison. Zu den spektakulärsten Transfers zählt die Rückkehr von Weltmeister Mario Götze zu Borussia Dortmund - und die Verpflichtung des erst 18-jährigen Renato Sanches durch den FC Bayern München, 30 Millionen Euro wurden für den EM-Star an Benfica Lissabon überwiesen. Weniger Aufsehen erregte 2015 die Verpflichtung des damals erst 16-jährigen Timothy Tillman, für 500.000 Euro wurde er von Greuther Fürth an die Säbener Straße gelotst. Woher kommen mögliche künftige Stars wie Tillman eigentlich, wer bildet sie aus und wie werden sie auf den Profisport vorbereitet?

Kaderschmiede für den Fußballnachwuchs


Allein sechs Spieler aus dem aktuellen U16-Kader des FC Bayern wurden am Deutschen Fußball Internat (DFI) in Bad Aibling und der angeschlossenen Deutschen Sport Privatschule ausgebildet, zwei weitere Spieler sind in anderen Jugendmannschaften des deutschen Rekordmeisters aktiv. Das Internat gibt es erst seit fünf Jahren, die meisten Talente wurden demzufolge erst in den letzten drei bis fünf Jahren ausgebildet - und haben nun das Niveau für den FC Bayern erreicht. Das DFI dürfte ein bundesweit einmaliges Leistungszentrum sein, Sport- und Schulausbildung kommen aus einer Hand und sind optimal aufeinander abgestimmt. Die Schüler und Sportler haben ideale Bedingungen, um Schule und Sport miteinander zu kombinieren. Testen kann man die Bedingungen des Internats im Rahmen eines Probewohnens, Informationen dazu gibt es unter www.deutschesfussballinternat.de. 

Freiraum für zusätzliche Trainingseinheiten


In der angeschlossenen Privatschule haben die Schüler an jedem Schultag 110 Minuten Freiraum für eine zusätzliche Trainingseinheit, die in kleinen Gruppen durchgeführt wird. Drei bis fünf Spieler arbeiten täglich mit einem von insgesamt 14 hauptberuflichen und lizensierten Trainer an ihren Stärken und Schwächen. Die Trainingsinhalte sind dabei mit den jeweiligen Mannschaftstrainern abgesprochen, die Belastung orientiert sich an der gesamten Trainingswoche. Abgerundet wird die technische Ausbildung durch die taktische Ausbildung im Mannschaftstraining des Heimatvereins des Spielers. Die jungen Spieler müssen im Übrigen nicht mit einem großen Talent ans Internat kommen, sondern vor allem Leidenschaft und Lernfähigkeit mitbringen, um sich aufgrund der besonderen Trainingssituation weiterzuentwickeln.

Aus dem Internat ins Nachwuchsleistungszentrum


Nicht nur der deutsche Rekordmeister FC Bayern München profitiert von der Ausbildung am Deutschen Fußball Internat (DFI) in Bad Aibling. Spieler des DFI sind vor der kommenden Saison auch in die Nachwuchsleistungszentren der SpVgg Unterhaching, des TSV 1860 München, des SV Wehen-Wiesbaden, der SpVgg Greuther Fürth, der Würzburger Kickers, von Eintracht Frankfurt und von Rapid Wien gewechselt. Um einige Jungs fand ein regelrechtes Wettbieten statt. 

Mehr Informationen gibt es unter www.deutschesfussballinternat.de.