Sonntag, 27. September 2015

Smartphones belasten die Stromrechnung kaum

Zwei Euro im Jahr fürs tägliche Nachladen


Foto: djd/E.ON Energie Deutschland

Mal kurz im Café surfen oder schnell ein Foto von Freunden und Familie auf Facebook posten - Smartphones leisten immer mehr. Kein Wunder, dass bei der multimedialen Funktionsvielfalt der Akku öfter mal schlapp macht - und zwar gerne unterwegs, wenn man ganz besonders aufs Handy angewiesen ist. Rund drei Viertel der Teilnehmer der aktuellen E.ON Energie-Studie gaben an, dass ihnen genau das schon passiert ist. Besonders unerfreulich ist ein leerer Akku für Menschen, die beruflich viel unterwegs sind und erreichbar sein müssen, zum Beispiel Handwerker auf der Baustelle, Geschäftsleute oder Gewerbetreibende.

Smartphones belasten die Stromrechnung kaum


Auf bis zu 80 Euro im Jahr schätzten Teilnehmer der Energie-Studie die Stromkosten für das Smartphone - und lagen damit gründlich daneben. "Das tägliche Aufladen des Smartphones kostet im Jahr weniger als zwei Euro", erklärt Dr. Uwe Kolks, Geschäftsführer von E.ON Energie Deutschland. Wer Energie sparen möchte, der muss also an anderen Stellen ansetzen. Laut Kolks können sich beispielsweise die Jahres-Stromkosten für einen alten Kühlschrank auf mehr als 130 Euro belaufen. Und nicht nur in privaten Küchen, sondern gerade im Pausenraum von kleineren Betrieben finden sich oft noch Uralt-Modelle, die locker 500 Kilowatt im Jahr schlucken.

Alte Haushaltsgeräte treiben den Verbrauch nach oben


Energieeffiziente Kühlgeräte der neuesten Generation geben sich dagegen schon mit weniger als 80 Kilowattstunden im Jahr zufrieden und sparen so um die 100 Euro Stromkosten im Jahr ein. Ein neuer Kühlschrank macht sich also schon nach ein paar Jahren bezahlt und bietet wesentlich mehr Komfort als ältere Modelle. Und vom gesparten Geld kann man sich dann gleich noch eine "Power Bank" spendieren. Mit den mobilen Stromspeichern, die es schon für kleines Geld gibt und die sich nebenbei über USB am Computer oder an der Steckdose aufladen lassen, kann die Laufzeit des Handys locker verdoppelt werden. Unter www.eon.de und in den Energierechnungen des Energieversorgers gibt es weitere Tipps zum sinnvollen Umgang mit Energie.

Haushaltsgeräte: EU-Energielabel hilft


Das Energielabel der EU zeigt auf einen Blick, ob der Käufer mit hohen oder niedrigen Stromkosten rechnen muss. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+++ für sehr sparsame bis G für wenig energieeffiziente Geräte. "Je nach Auslastung der Geräte rechnen sich die höheren Anschaffungskosten für energieeffiziente Geräte schon nach kurzer Zeit", erklärt Finanzexperte Martin Blömer vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Laut dem Energieversorger E.ON lohnt es sich gerade bei Waschmaschine, Trockner oder Kühlgerät, genauer hinzusehen.

Sonntag, 20. September 2015

Wagniskapital-Pläne der Bundesregierung bleiben mutlos

Bundeskabinett will zusätzliche Steuerbelastung für Start-ups und Business Angels verhindern



Das am letzten Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedete „Eckpunktepapier Wagniskapital“ ist nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom ein Zeichen, dass die Bundesregierung das Problem der im internationalen Vergleich viel zu geringen finanziellen Mittel für Start-ups in Deutschland erkannt hat und endlich eine ressortübergreifende Lösung anstrebt. 

Für Erleichterung bei Start-ups und Investoren sorgt vor allem die Ankündigung, dass innovative Unternehmen auch weiterhin von einer Besteuerung von Gewinnen aus Streubesitzbeteiligungen ausgenommen werden sollen. „Wenn die Bundesregierung hier Wort hält, wird eine völlig überflüssige und schädliche zusätzliche Besteuerung von Start-ups und Business Angels verhindert“, sagt Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. „Gleichwohl verbessert sich die Finanzierungssituation von Start-ups damit überhaupt nicht, sondern es werden nur geplante Verschlechterungen abgewendet.“ 

Die einzige konkrete Maßnahme, für die zusätzliche Mittel bereitgestellt werden und von der Start-ups direkt profitieren können, ist die ab 2016 vorgesehene Ausweitung des Förderprogramms INVEST, bei dem Investoren künftig einen 20-prozentigen Zuschuss bis zu einer maximalen Investitionssumme von 500.000 Euro pro Jahr erhalten können.

Vielversprechende Start-ups verlassen Deutschland


„Wenn Deutschland tatsächlich, wie in dem Eckpunktepapier Wagniskapital der Bundesregierung angekündigt, eine neue Gründerzeit ausrufen will, dann sind die konkreten Vorschläge leider viel zu mutlos und greifen zu kurz“, sagt Veltkamp. Bund und Länder müssten nun gemeinsam das Eckpunktepapier zügig weiterentwickeln, damit das im Koalitionsvertrag angekündigte Venture-Capital-Gesetz noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden könne. 

Die Förderung des Wagniskapitalmarkts darf sich nach Ansicht des Bitkom nicht auf Erweiterung und Flankierung staatlicher Förderprogramme beschränken, sondern muss die Rahmenbedingungen für die Freisetzung privaten Wagniskapitals nachhaltig verbessern. Nur so könnten die nötigen Investitionssummen für echte Wachstumsfinanzierungen erreicht und die Lücke zu den führenden Wagniskapitalstandorten geschlossen werden. Veltkamp: „In der Vergangenheit haben viel zu oft besonders vielversprechende Start-ups Deutschland Richtung USA verlassen, um dort Wachstumskapital einzusammeln. Das vorgelegte Eckpunktepapier wird daran vermutlich leider nichts ändern.“


Ausdrücklich begrüßt Bitkom, dass die Bundesregierung sich für die Beibehaltung der Steuerbegünstigungen für Fondsinitiatoren, die sogenannten Carried Interests, einsetzt. Diese sind international üblich, sollen aber dennoch nach dem Willen der Bundesländer gestrichen werden. Bitkom unterstützt darüber hinaus den Vorschlag, Managementdienstleistungen für Beteiligungsfonds von der Umsatzsteuer zu befreien. Dadurch würde eine steuerliche Benachteiligung des deutschen Steuerrechts endlich aufgehoben und Deutschland könnte an dieser Stelle den Wettbewerb auf Augenhöhe mit anderen Ländern führen.

Hoffnungsvoll stimme zudem, dass das Eckpunktepapier von Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium gemeinsam getragen werde. „In der Vergangenheit haben Wirtschafts- und Finanzpolitiker zu oft gegeneinander gearbeitet, etwa beim Kleinanlegerschutzgesetz, das Crowdinvesting in Deutschland deutlich erschwert hat“, so Veltkamp.

Mittwoch, 16. September 2015

WLAN-Gesetz gefährdet etablierte Online-Geschäftsmodelle

eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. übt scharfe Kritik an dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen WLAN-Gesetz 


Oliver Süme
Foto: eco.de
Der Gesetzentwurf bleibt deutlich hinter unseren Erwartungen zurück. Mit der überfälligen Klarstellung, dass WLAN-Betreiber das Haftungsprivileg genießen, trägt der Gesetzgeber zwar zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit bei. 

Allerdings knüpft er die Haftungsprivilegierung an sogenannte "angemessene Sicherungsmaßnahmen, die der Betreiber gegen unberechtigten Zugriff ergreifen muss. Dies kann Anmelde- und Registrierungsprozesse erforderlich machen, die den Zugang zu öffentlichen WLAN-Diensten verkomplizieren und neue Rechtsunsicherheit schaffen“, sagt eco Vorstand Politik 


& Recht Oliver Süme. „Aus unserer Sicht gibt es hier erheblichen Nachbesserungsbedarf. Jetzt ist es Aufgabe der zuständigen Bundestagsausschüsse, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.“

Gleichzeitig enthält der Gesetzentwurf allerdings auch neue Regelungen zur Verschärfung der Host-Provider-Haftung. Diese Änderungen werden in der öffentlichen Diskussion bislang kaum wahrgenommen, obwohl sie erhebliche Folgen für viele Online-Geschäftsmodelle und ihre Nutzer haben könnten. Besonders kritisch bewertet eco die aus dem Gesetz resultierenden negativen Folgen für Host-Provider. 

Gesetzgeber gefährdet zahlreiche etablierte Geschäftsmodelle


Die neu eingeführte Regelung für sogenannte „gefahrgeneigte Dienste“ verstoße nicht nur gegen Europarecht, sondern torpediere die gesamte Host-Provider Branche. „Es ist völlig unklar, was ein gefahrgeneigter Dienst sein soll. Der Gesetzgeber gefährdet durch diesen schwammigen Begriff zahlreiche legale und etablierte Geschäftsmodelle wie Cloud-Dienste, Medien-Plattformen und Social-Media-Dienste und setzt sie einem unnötigen Haftungsrisiko aus“, so Süme.

Der Verbesserung des Urheberrechtsschutzes diene diese Regelung nicht, da „schwarze Schafe“ vom Ausland aus agierten und damit unbehelligt blieben.

„Diese Regelung ist ein Zugeständnis an die Partikularinteressen der Musik- und Medienindustrie und schafft ein innovationsfeindliches Klima für die Entwicklung von Cloudservices. Die Bundesregierung gefährdet damit einen der bedeutendsten Wachstumsmärkte in Deutschland. Dieses Gesetz könnte dazu führen, dass Deutschland bald nicht nur WLAN-Wüste, sondern auch Cloud-Wüste ist“, so Süme.

Donnerstag, 10. September 2015

Das Smartphone wird zum Bank-Terminal


  • Jeder Dritte verwendet das Handy zum Online-Banking
  • Ein Viertel verwendet eine App für das Online-Banking per Smartphone




Online-Banking wird mobiler. Wer seine Bankgeschäfte im Internet erledigt, greift dafür schon in vielen Fällen zu seinem Smartphone. Das zeigt eine repräsentative Befragung im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Demnach verwendet gut jeder dritte Nutzer von Online-Banking sein Smartphone (34 Prozent), um beispielsweise seinen Kontostand abzufragen oder Zahlungseingänge zu prüfen. Bei den 14- bis 29-Jährigen ist es sogar mehr als die Hälfte (57 Prozent). 

Insgesamt ist jedoch der Desktop-PC das beliebteste Gerät für Online-Banking (62 Prozent), gefolgt vom Laptop (57 Prozent) und dem Tablet Computer (39 Prozent). „Die Mehrheit der Nutzer setzt beim Online-Banking noch auf große Bildschirme“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Die zunehmende Verbreitung von Smartphones mit größeren und hochauflösenden Displays sowie von Banking-Apps sorgt dafür, dass das Mobile Banking immer beliebter wird. Das Smartphone wird zum Bank-Terminal.“

Banking-Apps bieten gegenüber Webbrowser Vorteile



Beim Online-Banking per Smartphone beschränken sich 72 Prozent der Nutzer darauf, ihren Kontostand abzufragen, wie die Umfrage zeigt. 11 Prozent beauftragen aber bereits Überweisungen per Smartphone, 3 Prozent sogar Kredite. Etwas mehr als ein Viertel (28 Prozent) benutzt eine Banking-App für das Online-Banking am Smartphone. „Apps bieten gegenüber dem Webbrowser oft viele Funktionen, die das Banking am Smartphone komfortabler machen“, erklärt Rohleder. So gibt es beispielsweise Anwendungen, mit denen Rechnungen abfotografiert und die Zahlungsdaten automatisch in das Transaktionsformular übernommen werden können.

Insgesamt nutzen fast drei Viertel aller Internetnutzer (73 Prozent) Online-Banking. Vor einem Jahr waren es erst 68 Prozent. Rund 40 Millionen Deutsche erledigen derzeit ihre Bankgeschäfte im Netz.

Hinweis zur Methodik:
Die Angaben basieren auf einer repräsentativen Umfrage, die 
Bitkom Research im Mai 2015 durchgeführt hat. Dabei wurden 1011 Personen ab 14 Jahren befragt. Die Fragestellungen lauteten: „Über welche Geräte nutzen Sie aktuell Online-Banking?“ und „Sie haben angegeben, dass Sie Online-Banking über Ihr Smartphone nutzen. Welche der folgenden Aussagen trifft auf Sie zu?“

Sonntag, 6. September 2015

Shoppen zuhause ist beliebt - und eröffnet attraktive Berufchancen

Karriere im Direktvertrieb


Foto: djd/Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e.V.

Keine Hast durch überfüllte Fußgängerzonen, kein Gedränge vor der Umkleidekabine: Verbraucher schätzen inzwischen das Einkaufen zuhause. Mit Freunden einen gemütlichen Abend verbringen und in aller Ruhe neue Haushaltsgeräte oder Kosmetikprodukte testen oder gleich mit der Küchenmaschine erste Rezepte ausprobieren - so macht das Shoppen den Deutschen zunehmend Spaß. "Der Direktvertrieb wächst kontinuierlich und hat überdurchschnittlich positive Zukunftserwartungen", berichtet Prof. Dr. Florian Kraus von der Universität Mannheim, der eine Studie zu dieser Branche erstellt hat. Seit 2007 sind die Umsätze demnach jedes Jahr im Schnitt um acht Prozent gestiegen. Für 2015 wird ein Wachstum von neun Prozent gegenüber dem Vorjahr prognostiziert.

Verkaufspartys bleiben der Renner


Im Mittelpunkt steht für viele Verbraucher die Geselligkeit. "Verkaufspartys sind nach wie vor der beliebteste Direktvertriebsweg", so Prof. Kraus weiter. Gerade in Zeiten des anonymen Online-Shoppens ist vielen der persönliche Kontakt umso wichtiger. Mit dem Boom des Direktvertriebs wächst die Branche auch personell: 2014 kamen im Vergleich zum Vorjahr knapp 100.000 Vertriebspartner hinzu, so dass derzeit rund 823.000 Berater für Direktvertriebsunternehmen arbeiten. "In den kommenden fünf Jahren soll diese Zahl auf über eine Million ansteigen", prognostiziert Jochen Acker, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Direktvertrieb Deutschland e.V. (BDD) auf Basis der Umfragewerte. Wer im Direktvertrieb tätig ist, wird sein eigener Chef und kann sich die Arbeit flexibel einteilen - so lassen sich Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen. 

Berufschancen für Quereinsteiger


Eine Jobbörse, die der BDD unter www.direktvertrieb.de ins Leben gerufen hat, informiert über aktuell offene Stellen. "Der Weg in den Direktvertrieb ist leicht. Auch als Quereinsteiger kann man erfolgreich sein", so Jochen Acker. Entscheidend sei, dass man gerne den Kontakt zu Menschen suche und pflege. Der Einstieg in den Job ist nicht altersabhängig, Unternehmen bieten Unterstützung und viele Schulungen.

Einkauf mit Sicherheit


Verbraucher shoppen im Direktvertrieb besonders sicher: Bei allen abgeschlossenen Kaufverträgen gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von zwei Wochen ab Erhalt der Ware. Mitgliedsunternehmen im Bundesverband Direktvertrieb Deutschland (BDD) gehen mit verlängerten Fristen freiwillig darüber hinaus und halten einheitliche Verhaltensstandards zum Verbraucherschutz ein. Im Schnitt wurde in den letzten vier Jahren nur jede 200. Bestellung bei BDD-Mitgliedsunternehmen widerrufen. 

Mehr Informationen: www.direktvertrieb.de.