Sonntag, 22. März 2015

"Datenschutz-Sammelklage" gegen Facebook geht in die erste Runde

Erster Verhandlungstermin findet im April statt


Gerade ist Facebook wieder mal ein echtes Diskussionsthema: Zum einen führte das beliebte soziale Netzwerk am 1. Februar neue Geschäftsbedingungen ein. Zukünftig wird das Verhalten der Nutzer noch stärker überwacht. Zum anderen wird die größte „Datenschutz-Sammelklage“ Europas konkret: Das zuständige Wiener Gericht hat den ersten Verhandlungstermin für den 9. April 2015 festgelegt.
Hintergrund: Facebook-Nutzer hatten eine Klage gegen den Konzern eingereicht. Die Sammelklage betrifft dabei eine ganze Reihe von Problemen: ungültige Datenschutzbestimmungen, unrechtmäßiges Sammeln und Weitergeben von Daten, Ausspähung von Nutzern außerhalb von Facebook über „Like-Buttons“ oder „Apps“ oder die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm „PRISM“. Die Klage verfolgt zwei Ziele: Einerseits soll Facebook zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gezwungen werden. Andererseits sollen Facebook-Nutzer für die unrechtmäßige Datensammlung, Datenanalyse und Verwertung entschädigt werden. Die Klage wurde am 31. Juli 2014 in Wien eingereicht. Schon in den ersten sechs Tagen der Aktion haben über 25.000 Nutzer ihre Ansprüche für die Sammelklage abgetreten. Über 53.000 weitere Nutzer haben sich inzwischen auf fbclaim.com registriert, um sich in weiterer Folge dem Verfahren anzuschließen. Insgesamt haben sich damit über 78.000 Nutzer für die Sammelklage gemeldet.

„Einwände habe keine Substanz“


Facebook hatte zunächst die Annahme der Klage mit der Behauptung verweigert, man spräche kein Deutsch. „Im November 2014 übermittelten Rechtsanwälte von Facebook dann aber eine „Klagebeantwortung“ worin sie im Kern behaupten, dass die Klage aus verschiedenen Gründen unzulässig sei. Außerdem stimmt Facebook einer Veröffentlichung der Klagebeantwortung nicht zu“, sagt Dr. Proksch, Anwalt der Klage. „Wir haben alle Einwände von Facebook genau geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass keiner irgendeine Substanz hat.“

Mögliche Konsequenzen für Facebook


Mit der Klage wird von Facebook die Unterlassung der datenschutzwidrigen Praktiken verlangt sowie ein symbolischer Schadenersatz von 500 Euro pro Person für die bisherigen Rechtsverletzungen. „Ein mögliches Urteil könnte Facebook damit zwar leicht mehr als zehn Millionen Euro kosten – viel teurer könnte es Facebook jedoch kommen, wenn das Gericht feststellt, dass Teile des Geschäftskonzepts in Europa unzulässig sind“, erklärt Dr. Arndt Eversberg, Vorstand von ROLAND ProzessFinanz.

Unterstützung für den Kläger Max Schrems durch ROLAND ProzessFinanz


Dem Kläger, dem Wiener Maximilian Schrems, steht die ROLAND ProzessFinanz zur Seite. Sie ermöglicht überhaupt erst, dass sich der Kläger und seine vielen tausend Mitstreiter gegen den Giganten Facebook wehren können. „Ich bin sehr froh, mit ROLAND ProzessFinanz eine starke und versierte Unterstützerin gefunden zu haben. Ohne den Prozessfinanzierer hätte ich den Prozess so nicht anstrengen können“, so Maximilian Schrems.