Donnerstag, 8. Januar 2015

Ist die Teilnahme an Internet-Glücksspielen strafbar?

Internetnutzer nimmt an verbotenem Glücksspiel im Internet teil


Wer in Deutschland ohne behördliche Erlaubnis im Internet Glücksspiele veranstaltet macht sich strafbar. Das AG München musste aktuell entscheiden, ob sich nicht nur die Betreiber, sondern auch Personen, die an einem Glücksspiel teilnehmen, strafbar machen.

Von dem Strafverfahren betroffen war ein Mann, welcher im Internet auf der Seite eines Casinos „Black Jack“ spielte und so ca. 200.000 Euro gewann. Der Betreiber des Internet-Casinos mit Sitz in Gibraltar hatte in Deutschland für die Veranstaltung seines Glücksspiels keine behördliche Zulassung.

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