Mittwoch, 3. Dezember 2014

Abmahnung: Sind kostenpflichtige Telefonnummern im Impressum erlaubt?

Online-Händler gab im Impressum eine Mehrwertdienstnummer an


Der Fall nahm seinen Anfang mit einem Streit zwischen zwei Internetversandhändlern, die unter anderem Fahrradanhänger vertreiben. 

Einer der Online-Händler verwendete im Rahmen seines Impressums eine kostenpflichtige Mehrwertdiensttelefonnummer. Für einen Anruf wurden bei dieser Nummer 49 ct/Minute aus dem Festnetz und bis zu 2,99 €/Minute aus dem Mobilfunknetz berechnet. 

Auf seiner Internetseite hatte der Händler auch eine „Kontakt“-Rubrik eingerichtet, auf der der Kunde die E-Mail-Adresse sowie die Mehrwertdienstnummer einsehen konnte. 

Ein separates Kontaktformular war auf seiner Seite nicht hinterlegt. 

Der Konkurrent des Händlers war der Meinung, dass dieses Vorgehen einen Verstoß gegen das Telemediengesetz darstellt und ging daher gegen den anderen Händler gerichtlich vor.