Sonntag, 19. Oktober 2014

Handyrechnungen: Müssen Mobilfunkanbieter nachweisen, dass der Kunde das Internet genutzt hat?

Ab und an kommt es vor, dass Telekommunikationsanbieter dem Kunden fehlerhafte Rechnungen zusenden. Das Landgericht Bonn hatte die Frage zu beantworten, ob die Unternehmen den Rechnungsinhalt nach der Beanstandung durch den Kunden überprüfen müssen.




Ein Kunde beanstandete mehrmals telefonisch gegenüber seinem Telekommunikationsanbieter den Inhalt einer Handyrechnung. 

Der Verbraucher bestritt, das Internet genutzt zu haben. Das Unternehmen wies die Beanstandungen zurück und  verlangte weiterhin Zahlung des Rechnungsbetrages für die angebliche Nutzung der Internetverbindung. 

Als der Kunde nicht zahlte, verklagte ihn das Unternehmen. Das Landgericht Bonn hat den Fall nun entschieden.