Samstag, 23. August 2014

Werbung und Marketing: Dürfen Händler mit Kunden Wetten über das Wetter abschließen?

Möbelhaus zahlt Kunden bei bestimmter Regenmenge Geld zurück

Foto: Rainer Sturm  / pixelio.de

Glücksspiele sind in Deutschland nur unter strengen Voraussetzungen zugelassen. In diesem Zusammenhang musste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob ein Möbelhaus im Rahmen einer Werbeaktion mit den Kunden Wetten über das Wetter abschließen darf.

Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens war eine Werbeaktion eines Möbelhauses. Dabei sahen die Teilnahmebedingungen vor, dass der Kunde im Aktionszeitraum zunächst Waren für mindestens 100 Euro kaufen sollte. 

Der Kunde sollte den gezahlten Kaufpreis zurückerstattet bekommen, wenn es an dem vom Unternehmen bestimmten Stichtag zwischen 12 und 13 Uhr am Stuttgarter Flughafen mindestens 3l/qm regnet. 

Der Kunde musste dann nur noch nachweisen, dass er die Waren in dem Aktionszeitraum gekauft hatte. 

Von der Werbemaßnahme war das Regierungspräsidium in Karlsruhe jedoch nicht allzu begeistert und verbot daraufhin die Aktion.