Freitag, 25. Juli 2014

Vereinsrecht: Reicht es aus, zur Mitgliederversammlung per E-Mail einzuladen?

Das OLG Hamburg hatte kürzlich zu entscheiden, ob es ausreicht, die Mitglieder per E-Mail zur Mitgliederversammlung einzuladen

Foto:  Rainer Sturm  / pixelio.de


In der Mitgliederversammlung von eingetragenen Vereinen (e.V.) treffen sich die Mitglieder eines Vereins, um über die Angelegenheiten des Vereins zu entscheiden.

Die Streitigkeit nahm seinen Anfang, als der Vereinsvorstand eines Vereins die bei der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse zur Eintragung in das Vereinsregister eintragen lassen wollte. 

Vereinssatzung sah schriftliche Form der Einberufung vor


Das Registergericht, das für die Eintragung zuständig war, wies diesen Antrag jedoch zurück. 

Sie begründeten dies damit, dass zur Mitgliederversammlung, in der die Beschlüsse getroffen worden waren, nicht per Brief sondern per E-Mail eingeladen worden war. 

Gegen diese Zurückweisung ging der Verein in der Folgezeit gerichtlich vor. Die Mitglieder waren der Ansicht, dass die Einladung zur Versammlung per E-Mail ausgereicht hätte und keine Einladung per Post nötig gewesen war.