Mittwoch, 2. April 2014

Verkaufen im Netz: Sind "Olympia-Rabatte" erlaubt?

Händler lassen sich zur Anpreisung ihrer Produkte immer neue Werbestrategien einfallen. Aber ist es erlaubt, die eigenen Leistungen mit dem positiven Ansehen anderer Marken in Verbindung zu bringen?

Foto: Tony Hegewald  - pixelio.de
Das schleswig-holsteinische OLG hatte sich in diesem Zusammenhang gefragt, ob mit einem „Olympia-Rabatt“ geworben werden darf.

Händler bewirbt Kontaktlinsen mit „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“

Ein vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. beauftragter Rechtsanwalt mahnte einen Händler, der unter anderem Kontaktlinsen vertrieb, in der Zeit der Olympischen Spiele in Peking ab. 
Die Abmahnung erfolgte deshalb, weil der Händler den Verkauf der Kontaktlinsen mit „Olympia-Rabatt“ und „Olympischen Preisen“ bewarb. Weiter ging aus dem Angebotstext hervor, dass sich der Kunde mit dem Rabatt „ganz klar auf  Siegkurs“ befände. 
Aus diesem Grund forderte der Anwalt den Händler auf, die Werbung zu unterlassen. Zudem forderte der Anwalt den Ersatz für die entstanden Abmahnkosten. 
Der Werbende gab eine Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch die Kosten zu begleichen.